Defintion Bauzinsen – Immobilienzins

Im Folgenden möchten wir Ihnen den Begriff der Bauzinsen näherbringen.

Die Bauzinsen sind ein umgangssprachlicher Begriff, die den Zinsatz der für den Hausbau entstandenen Hypotheken wiedergeben. Der Bauherr nimmt sich also Geld für den Hausbau auf, und muss dieses aufgenommenene Geld verzinsen. Hohe Bauzinsen sind also mit höheren Kosten verbunden. Man sollte sich somit Geld aufnehmen, wenn die Bauzinsen möglichst gering sind.

 

Bauzinsen auf neuem Tiefstand – Winter 2011

Wer sich zur aktuell doch ziemlich kalten Jahreszeit dazu entschließt den langen Weg zum eigenen Heim zu gehen hat zumindest was das Finanzielle angeht beste Karten. Die Zinsen für einen Baukredit erreichen im Dezember 2011 mit 2,19% bei einer Laufzeit von 5 Jahren einen absoluten Tiefstwert was die letzten 4 Jahre angeht. Auch bei einer längeren Laufzeit stehen die Prognosen zur Zeit sehr gut. Hier einige Beispiele:

 

  • 10 Jahre – 2,64%
  • 15 Jahre – 3,25%
  • 20 Jahre – 3,42 %
  • 25 Jahre – 3,37%
  • 30 Jahre – 3,39%

 

Vergleicht man diese Werte nun mit den Zinssätzen die noch im Sommer dieses Jahres zu zahlen waren, so sind diese um teilweise um bis zu 1,5% gesunken. Im Mai 2011 hat der gleiche Kredit noch einen Zinssatz von 3,22 Prozent gehabt – Der Kredit über 10 Jahre Bauzinsen von etwa 3,77%. Es lohnt sich also in jedem Fall den widrigen Wetterverhältnissen zu trotzdem und den Traum vom Eigenheim zu realisieren – Schnell können einige Tausend Euro gegenüber einem Baubeginn im Sommer eingespart werden.

Ursachen und Gründe für diese Entwicklung

Die Hauptursache für niedrige Zinsen ist eine geringe Nachfrage – Ist niemand an einem Kredit interessiert muss die Bank den Kredit für mögliche Interessenten interessanter machen, sprich: Die Zinsen müssen gesenkt werden. Der Grund für die geringe Nachfrage liegt in diesem Fall natürlich auch auf der Hand: Niemand möchte im Winter ein Haus bauen. Oftmals machen es die Wetterbedingungen sogar unmöglich im Winter zu bauen. Sollte sich die Möglichkeit allerdings doch bieten heißt es: Zuschlagen!

Wechsel des Stromanbieters – kinderleicht und lohnenswert

Der Strommarkt wird immer härter umkämpft und ständig schießen neue Anbieter wie Pilze aus dem Boden. Für den Endverbraucher ist es schwer, dabei noch den Durchblick zu behalten. Viele Kunden schreckt der Wechsel des Stromanbieters ab, da ihnen die meisten neuen Anbieter unbekannt sind und sie jenen daher nicht vertrauen. Dabei freut sich das Portemonnaie über einen Anbieterwechsel, denn beim Wechsel vom Grundversorger zu einem anderen Anbieter kann man einer neuen Studie zufolge rund 150 Euro im Jahr sparen.

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Richtig Heizen – hohe Energiekosten sparen

Die gestiegenen Energiepreise, die erst in diesem Sommer wieder einen Aufschwung erleben mussten, bringen manch einen Bewohner schier zum Verzweifeln. Niemand weiß, wo diese Preise noch enden werden. Umso wichtiger wird es sein, jetzt den Absprung zu schaffen, und die eigenen Energiekosten ein wenig senken zu können. Doch ist dieses nicht immer sehr einfach, wenn nicht die gesamte Heizungsanlage getauscht werden soll. Viele Menschen, die eine Nachtspeicherheizung haben, werden sich freuen können, denn die Kosten für den billigeren Nachtstrom werden zwar auch ansteigen, aber eben in einem angepassten Verhältnis zu den sonst üblichen. Wer mit der Nachtspeicherheizung heizt, der heizt schon einmal billiger. Auch, wenn der Aufwand mit dieser Heizart nicht der geringste sein wird. Denn vor allem bei älteren Modellen ist es erforderlich, dass am Tag zuvor benannt werden muss, welche Raumtemperatur am folgenden Tag bestehen soll, damit entsprechend auch viel Strom eingespeist werden kann, der dann in die Wärme umgewandelt werden kann. Bei neueren Modellen der Nachtspeicherheizung ist hier schon eine Vereinfachung da, denn auch das zeitweise auf- oder absenken der Raumtemperatur ist durchaus denkbar.
Eine auch sehr interessante Möglichkeit effektiver zu heizen, wird mit einem Kamin gegeben. So steht der Ethanol Kamin dafür ein, dass jeder sich den Traum erfüllen kann, einen Kamin zu haben. Wo bei anderen Kaminen aufwendige Installationsarbeiten erforderlich sein werden, so können sie hier entfallen und der Weg ist frei für die Nutzung durch jedermann. Beachten muss aber jeder, dass der Ethanol Kamin eben nicht die gleiche Leistung aufbauen kann, wie eine andere Heizart. Dass der anliegende Raum eine gute Wärme erhalten wird, dieses versteht sich, aber bei einer größeren Wohnfläche kann nicht immer gewährleistet werden, dass sich die Wärme hier auch gut ausbreiten kann. Aber für einen warmen und gemütlichen Abend vor dem Kamin, wenn es draußen kühler wird, reicht es allemal aus. Dazu kommt sicherlich auch das angenehme Ambiente, welches der Kamin verbreiten wird.

Der bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energiepass

In der Bundesrepublik Deutschland wird nach der EnEV zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energiepass unterschieden. Diese beiden Formen unterscheiden sich nicht nur durch die Kosten, sondern ebenso durch die Inhalte voneinander.

Der bedarfsorientierte Energiepass

Der bedarfsorientierte Energiepass ist für einzelne Gebäude der Bundesrepublik vorgeschrieben. Alle Neubauten müssen über einen solchen Energieausweis verfügen. Gleiches gilt für Immobilien, deren Bauantrag noch vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die über weniger als fünf Wohneinheiten verfügen. Vorgeschrieben ist der bedarfsorientierte Energiepass für diese Immobilien bereits seit dem 1. Oktober 2008. Demnach müssen sämtliche Einfamilienhäuser über diesen Energieausweis verfügen. Des Weiteren muss der bedarfsorientierte Ausweis für alle Gebäude ausgestellt werden, bei denen umfassende Modernisierungsarbeiten durchgeführt wurden. Wie der verbrauchsorientierte Energiepass gilt auch der bedarfsorientierte Ausweis für den Zeitraum von zehn Jahren. Nach dieser Zeit muss er durch einen Energieberater erneuert werden.

Freie Wahl zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energiepass

Verfügen Gebäude über einen energetischen Stand, der dem der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 entspricht, dürfen Eigentümer eigenständig entscheiden, ob sie sich für einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energiepass entscheiden möchten. Des Weiteren können alle Hauseigentümer frei wählen, deren Gebäude mehr als fünf Wohneinheiten umfasst.

Käufer und Mieter von Immobilien sollten sich bereits vor dem Kauf den Energiepass des Gebäudes zeigen lassen. Dies ist auch bei allen Neubauten empfehlenswert. Durch den Energiepass können Käufer und Mieter Vergleiche zwischen mehreren Immobilien anstellen. Des Weiteren lassen sich durch den Ausweis Werbeversprechen von Baufirmen kontrollieren, sodass ermittelt werden kann, ob es sich wirklich um eine Niedrigenergie- oder Passivimmobilie handelt. Grundsätzlich können anhand des Energiepasses eventuelle Preisnachlässe bei Verkäufen und Vermietungen erreicht werden. Allerdings müssen Käufer und Mieter darauf achten, dass die Angaben, die im Ausweis vermerkt sind, nicht den tatsächlichen Energiekosten entsprechen, da diese vom Verbrauchsverhalten abhängig sind.

In der Regel wird der Energiepass erst bei der Übergabe der Immobilie ausgehändigt.

 

 

Hier finden Sie eine Übersicht der im Energiepass-Ratgeber behandelten Themen:

1. Energiepass Ratgeber – Einleitung
2. Wer benötigt einen Energiepass?
3. Wer stellt den Energiepass aus?
4. Was kostet ein Energiepass?
5. Was kann man aus dem Energiepass lesen?
Sie sind hier: 6. Der bedarfs- oder verbauchsorientiere Energiepass

Was man aus dem Energiepass lesen kann

Auch wenn der Energiepass für Käufer und Mieter eines Gebäudes oder einer Wohneinheit als Orientierung dient, können aus dieser Urkunde keine genauen Rückschlüsse auf die tatsächlich auftretenden Energiekosten gezogen werden. Die Berechnungen, die für den Energiepass durchgeführt werden, basieren auf dem in Deutschland herrschenden Normklima und einer festgelegten Normnutzung. Da die tatsächlichen Größen jedoch von den Normangaben abweichen können, sind genaue Rückschlüsse nicht möglich. Trotzdem lassen sich aus dem Energiepass unterschiedliche Angaben zu den Gebäuden ablesen.

Welche Daten werden ausgewiesen?

Die Inhalte des Energieausweises können durch dessen Form abweichen. Im bedarfsorientierten Energiepass finden sich Angaben zum Primär- und Energiebedarf wieder. Hingegen geht der verbrauchsorientierte Ausweis auf den Energieverbrauchskennwert des Endverbrauchers ein. Durch den Primärenergiebedarf wird die Umweltverträglichkeit angegeben, die bei der Energienutzung des Gebäudes zu erkennen ist. Irreführend ist diese Angabe insbesondere, wenn umweltverträgliche Energieträger in Häusern eingesetzt werden, die nicht saniert sind. Obwohl die Umweltverträglichkeit bei diesen Gebäuden sehr gut ist, müssen Mieter und Käufer mit erheblichen Kosten rechnen.

Hingegen wird der Endenergiebedarf, der im Energiepass angegeben wird, durch eine theoretische Berechnung ermittelt. Diese Berechnung bezieht sich auf das Gebäude und dessen Eigenschaften.

Wie wird ein guter Endenergiebedarf erreicht?

Bei der Ermittlung des Endenergiebedarfswertes werden verschiedene Ausstattungsmerkmale eines Gebäudes einbezogen. Ein guter Energiebedarf kann zum Beispiel durch eine gute Wärmedämmung und Fenster mit Wärmeschutzverglasung erreicht werden. Des Weiteren wirkt sich eine effiziente Anlagentechnik und Steuerung positiv auf den Energiebedarf aus. Positiv müssen vorhandene Gebäudeautomation und Raumautomation angesehen werden, die der Überwachung dienen.

Eine weitere Größe, die aus dem Energiepass abgelesen werden kann, ist der Energieverbrauchskennwert. Errechnet wird dieser durch die realen Verbrauchswerte des Gebäudes. Hierfür kommen die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre zum Einsatz. Durch diesen Wert werden die zurückliegenden Energiekosten einer Immobilie konkretisiert. Dabei wird auf eine Verbindung zwischen dem Energieträger und dem Klimafaktor des jeweiligen Standortes eingegangen. Obwohl lange Zeit am Energiepass gearbeitet wurde, wurde die angestrebte Transparenz und Übersichtlichkeitbis heute nicht erreicht, sodass er weiterhin ausschließlich der Orientierung dient.

 

Hier finden Sie eine Übersicht der im Energiepass-Ratgeber behandelten Themen:

1. Energiepass Ratgeber – Einleitung
2. Wer benötigt einen Energiepass?
3. Wer stellt den Energiepass aus?
4. Was kostet ein Energiepass?
Sie sind hier: 5. Was kann man aus dem Energiepass lesen?
6. Der bedarfs- oder verbauchsorientiere Energiepass

Was kostet ein Energiepass?

Jeder Käufer oder Mieter eines Hauses beziehungsweise einer Wohneinheit kann seit dem 1. Januar 2009 vom Verkäufer oder Vermieter einen Energiepass verlangen. Die Kosten, die durch das Ausstellen des Energieausweises entstehen, müssen vom Hauseigentümer getragen werden. Vermieter dürfen die Kosten nicht an den Mieter weitergeben. Bei den Preisen des Energiepasses kann es bundesweit zu Abweichungen kommen, da diese mit dem beauftragten Energieberater ausgehandelt werden müssen.

Die Kosten für verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweise

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei verschiedene Energiepässe. Für den verbrauchsorientierten Energieausweis müssen Hauseigentümer mit einem finanziellen Aufwand von bis zu 70 Euro rechnen. Dieser Richtwert bezieht sich ausschließlich auf Ein- bis Zweifamilienhäuser. Der bedarfsorientierte Energiepass ist wesentlich kostenintensiver. Hauseigentümer müssen bei diesem mit bis zu 380 Euro rechnen, wobei auf regionaler Ebene die Preise bis zu 800 Euro betragen können. Wenn für Mehrfamilienhäuser ein Energiepass ausgestellt werden soll, kann es zu Unterschieden bei den Kosten kommen. Die genauen Preise werden anhand der Größe des Gebäudes berechnet. Dabei steigen die Kosten mit der Gebäudegröße.

Der Energiepass im Internet

Heute wird der Energiepass für Gebäude auch im Internet angeboten. Im Vergleich zu den regionalen Energieberatern sind die Preise für den Energieausweis im Web meist wesentlich niedriger. So findet man im Internet bereits Anbieter, die einen Energiepass für 15 Euro ausstellen. Allerdings raten Experten von diesen Angeboten ab. Grundsätzlich ist für die korrekte Ausstellung des Energiepasses die Begehung des Hauses nötig. Aus diesem Grund können kompetente Energieberater erst dann ein konkretes Angebot erstellen, wenn sie sich das Gebäude genauestens angeschaut haben. Dadurch kann es selbstredend zu Unterschieden bei den Preisen kommen.

Energieberater berechnen den Preis für den Energiepass grundsätzlich in Abhängigkeit vom Aufwand, der bei der Erstellung anfällt. Um zu hohe Kosten zu vermeiden, sollten Hauseigentümer mehrere Energieberater ansprechen. Vergleiche sind aufgrund der erheblichen Kostenunterschiede grundsätzlich empfehlenswert. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass alle Energieberater, die infrage kommen, das Gebäude individuell besichtigen und anhand der daraus gewonnenen Informationen ein individuelles Angebot erstellen.

 

 

Hier finden Sie eine Übersicht der im Energiepass-Ratgeber behandelten Themen:

1. Energiepass Ratgeber – Einleitung
2. Wer benötigt einen Energiepass?
3. Wer stellt den Energiepass aus?
Sie sind hier: 4. Was kostet ein Energiepass?
5. Was kann man aus dem Energiepass lesen?
6. Der bedarfs- oder verbauchsorientiere Energiepass

Wer stellt den Energiepass aus?

Alle in Deutschland vorhandenen Ausstellungsberechtigten unterliegen den Regelungen, die in der EnEV 2007 vorhanden sind. In den Händen der Bundesländer liegen die Grundlagen der Ausstellungsberechtigungen bei Neubauten, Erweiterungen und Änderungen von verschiedensten Gebäuden. Demnach kann es bundesweit in einzelnen Ländern zu Unterschieden bei den Ausstellberechtigungen kommen.

Ausstellungsberechtigte für bestehende Gebäude

Soll ein Energiepass für bestehende Gebäude ausgestellt werden, können sich Hauseigentümer an verschiedene Stellen wenden. Unter anderem sind Hochschul- und Fachschulabsolventen für die Ausstellung eines Energiepasses berechtigt, wenn sie die Ausbildung in den Segmenten Hochbau, Architektur und Bauingenieurswesen absolviert haben. Auch Absolventen aus den Bereichen Baumanagement, Gebäudetechnik und Bauphysik dürfen nach der EnEV einen Energiepass ausstellen. Zudem dürfen alle Handwerksmeister einen Energieausweis ausstellen, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeiten auf dem Bauhandwerk oder dem Heizungsbau liegt. Gleiches gilt für Handwerksmeister aus dem Schornsteinfegerwesen. Handwerker, die nicht über einen Meistertitel verfügen, dürfen ausschließlich dann einen Energiepass ausstellen, wenn sie dazu berechtigt sind, die eigene Arbeit selbstständig auszuführen. Staatlich geprüfte oder anerkannte Techniker sind ebenso ausstellungsberechtigt. Jedoch dürfen in Deutschland ausschließlich Techniker des Hochbaus, des Bauingenieurswesens und der Gebäudetechnik einen Energieausweis ausstellen.

Ausstellungsberechtigte bei Nichtwohngebäuden

Ausschließlich Hochschulabsolventen aus den genannten Bereichen dürfen für Nichtwohngebäude einen Energiepass ausstellen. Der Energiepass darf des Weiteren von allen Personen ausgestellt werden, die am 25.04.2007 eine abgeschlossene Ausbildung im Fachhandel für Baustoffe vorweisen konnten. Gleiches gilt für abgeschlossene Ausbildungen in der Baustoffindustrie. Ausstellungsberechtigte sind alle Personen, die erfolgreich eine Weiterbildung zum Energiefachberater bewältigt haben. Allerdings müssen auch sie die Tätigkeit beziehungsweise Weiterbildung im Baustoff-Fachhandel oder der Baustoffindustrie nachweisen können. Auch sie dürfen ausschließlich für bestehende Gebäude einen Energiepass ausstellen. Hauseigentümer können sich bei dem Bafa, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, über einen entsprechenden Energieberater erkundigen. Hierfür stellt das Amt eine Liste mit allen zugelassenen Energieberatern zur Verfügung. Des Weiteren sollte auf das in Deutschland vorhandene Gütesiegel geachtet werden, das durch die dena ausgestellt wird.

 

 

Hier finden Sie eine Übersicht der im Energiepass-Ratgeber behandelten Themen:

1. Energiepass Ratgeber – Einleitung
2. Wer benötigt einen Energiepass?
Sie sind hier: 3. Wer stellt den Energiepass aus?
4. Was kostet ein Energiepass?
5. Was kann man aus dem Energiepass lesen?
6. Der bedarfs- oder verbauchsorientiere Energiepass

Für wen ist der Energiepass vorgeschrieben?

Durch den Energiepass werden Gebäude verschiedenster Art energetisch bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand der Regelungen, die in der Energieeinsparverordnung festgehalten sind. Deutschlandweit sind die Regelungen der EnEV gültig und wandeln die bestehenden EG-Richtlinien in nationales, deutsches Recht um. Heute kann zwischen zwei Formen des Energiepasses unterschieden werden.

Wer benötigt keinen Energiepass?

Hauseigentümer, die das eigene Heim weder verkaufen noch vermieten möchten, benötigen nach deutschem Recht keinen Energiepass. Gleiches gilt, wenn am Eigenheim keine Modernisierungen vorgesehen sind. Auch wenn ein Energiepass bei diesen Immobilienbesitzern nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen alle Nachrüstverpflichtungen eingehalten werden. Diese werden durch § 10 EnEV 2009 geregelt und sind für alle Hauseigentümer der Bundesrepublik Deutschland bindend.

Hingegen muss ein Energiepass auf Verlangen vorgezeigt werden, wenn ein Eigentümer ein Gebäude verkaufen möchte oder es zu einer Neuvermietung kommen soll. Ebenso ist die Vorlage des Energieausweises auf Verlangen bindend, wenn ein Gebäude verpachtet werden soll. Des Weiteren muss beim Leasing von Gebäuden ein Energiepass auf Wunsch des Käufers gezeigt und ausgehändigt werden. Von diesen Regelungen sind ausschließlich Gebäude ausgeschlossen, die unter Denkmalschutz stehen.

Für wen ist der Energiepass Pflicht?

Nach der EnEV 2009 muss ein bedarfsorientierter Energiepass ausgestellt werden, wenn es zum Neubau von Gebäuden kommt. Auch bei Änderungen oder Erweiterungen aller Art ist der Energieausweis in Deutschland Pflicht. Seit dem 1. Juli 2008 müssen Hausverkäufer, deren Gebäude bis 1965 errichtet wurde, einen Energieausweis vorlegen. Dies gilt nicht nur beim Hausverkauf, sondern auch bei der Vermietung von Wohneinheiten oder kompletten Gebäuden. Alle Gebäude, die nach 1965 errichtet wurden, müssen seit 1. Januar 2009 mit einem Energiepass ausgestattet sein, der vom Verkäufer oder Vermieter auf Wunsch vorgelegt werden muss. Wird durch den Immobilienbesitzer kein vollständiger und ebenso korrekter Energiepass vorgelegt, muss mit hohen Bußgeldern gerechnet werden. Die EnEV sieht hierfür Bußgelder von bis zu 15.000 Euro vor. Hauseigentümer müssen den Energiepass spätestens auf Verlangen des potenziellen Käufers oder Mieters vorlegen. Heute können für bestehende Gebäude sowohl verbrauchs- als auch bedarfsorientierte Energiepässe ausgestellt werden.

 

 

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1. Energiepass Ratgeber – Einleitung
Sie sind hier: 2. Wer benötigt einen Energiepass?
3. Wer stellt den Energiepass aus?
4. Was kostet ein Energiepass?
5. Was kann man aus dem Energiepass lesen?
6. Der bedarfs- oder verbauchsorientiere Energiepass

In Immobilien investieren

Wenn sie in Immobilien investieren wollen, sollten sie immer auf den Zustand des Hauses schaün. Je nachdem ob die Immobilie gut oder schelcht erhalten ist, enstehenden teilweise viele Arbeiten um den Marktwert des Hauses zu steigern. Sie sollten dabei nur Häuser ins Auge faßen, bei denen nur kleinere Renovierungen notwendig, wie zum Beispiel neü Fußböden oder neü Anstriche nötig sind. Solche Arbeiten sind schnell durchzuführen und erhöhen den Wert der Immobilie.

Wenn Sie handwerklich begabt sind und größere Reperaturen selber durchführen können, können sie mit einem Haus als Investition viel Geld sparen oder verdienen. Wenn sie die Reperaturen von einer Person oder Firmaübernehmen laßen, sollten sie darauf achten, daß diese qualifiziert ist und einen angemeßenen Preis hat. Sollte der Preis zu hoch sein lohnt sich die Investition nicht mehr, und Sie machen beim Weiterverkauf keinen Gewinn mehr.

Mit der zeit werden sie lernen zu erkennen, welche Häuser mit nur wenig Arbeit schnell viel an Wert gewinnen können. Größere Renovierungen sind hier natürlich absolut fehl am Platz. Mit zunehmenden Verhandlungsgeschickt werden Sie zudem niedirge Kaufpreise erreichen, was Ihnen mehr Spielraum für die Reperaturen gibt.

Wenn Sie die Immoblilie dann so weit habe, daß Sie sie weiterverkaufen wollen, haben wir weitere Tipps für sie, wie Sie Ihre Invetition möglichst schnell zu Geld machen. Hier gibts Tipps, wie Sie möglichst schnell ein Haus verkaufen. Schnelle Verkäufe und hohe Preise erzielen Sie zudem bei folgendem Anbieter:

Die wichtigsten Punkte nochmal zusammengefaßt:

  • Günstige Immobilien finden, die schnell und einfach im Marktwert zu erhöhen sind eignen sich am besten.
  • Investitionen in Immobilien lohnen sich besonders dann, wenn man handwerkliches Geschick mitbringt.
  • Es bedarf einiger zeit und übung, dann kann man mit solchen Investitionen sehr vield Geld verdienen.
  • Sie brauchen einen guten Absatzmarkt. Nur Immobilien die sich wieder verkaufen laßen bringen Gewinn. Hier gibts Ratschläge zum Verkauf.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Geldanlage in Immobilien.